Darf ich arbeiten?
Ob du arbeiten darfst, hängt von deinem Ausweis ab. Hier ist die grobe Regel. Im Zweifel fragst du das Amt für Migration.
Dein Ausweis bestimmt, ob und wie du arbeiten darfst. Die Regeln sind kompliziert. Diese Seite gibt nur einen groben Überblick.
Ausweise im Asylbereich
- N (Asylsuchende): Du brauchst zuerst eine Bewilligung vom Kanton. Im Bundesasylzentrum darfst du nicht arbeiten.
- F (vorläufig aufgenommen): Du darfst in der ganzen Schweiz arbeiten. Dein Arbeitgeber meldet die Arbeit dem Kanton.
- S (Schutzbedürftige): Du darfst arbeiten. Dein Arbeitgeber meldet die Arbeit.
- B als anerkannter Flüchtling: Du darfst arbeiten. Dein Arbeitgeber meldet die Arbeit.
Die Meldung macht der Arbeitgeber online auf EasyGov.swiss. Du musst nichts selbst beim SEM einreichen.
Andere Ausweise
- Aus EU/EFTA-Ländern: Du darfst grundsätzlich arbeiten (Personenfreizügigkeit).
- Aus anderen Ländern mit B oder L: Dein Arbeitgeber braucht meist eine Bewilligung. Er stellt das Gesuch beim Kanton.
Für Ausweis C und alle anderen Fälle: Frag das Amt für Migration.
Ohne Meldung oder Bewilligung
Arbeit ohne Meldung oder Bewilligung ist nicht erlaubt. Bitte deinen Arbeitgeber, die Meldung zu machen. Frag nach einer Kopie.
Was du jetzt tun kannst
- Schau auf deinen Ausweis. Welcher Buchstabe steht dort?
- Zeig deinem Arbeitgeber den Ausweis. Er macht Meldung oder Gesuch.
- Bewahre eine Kopie der Meldung oder Bewilligung auf.
- Unsicher? Frag FABIA oder das Amt für Migration. Diese App ist keine Rechtsberatung.
SEM, Erwerbstätige aus dem Asylbereich (2026-09-21)
Hilfe finden
- Amt für Migration Kanton Luzern · +41 41 228 77 80
- FABIA Kompetenzzentrum Migration · +41 41 360 07 22
- RAV Kriens (zuständig für die Stadt Luzern) · +41 41 209 10 90