Arbeitsvertrag und Lohn
Was steht im Arbeitsvertrag? Was ist eine Lohnabrechnung? Gibt es einen Mindestlohn? Hier die Grundlagen.
Du hast eine Stelle gefunden? Dann bekommst du einen Arbeitsvertrag. Er regelt Arbeit, Lohn und Kündigung.
Der Arbeitsvertrag
Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich sein. Beide gelten. Verlange trotzdem einen schriftlichen Vertrag.
Lies den Vertrag vor dem Unterschreiben. Verstehst du etwas nicht? Frag eine Beratungsstelle oder die Gewerkschaft.
Die Lohnabrechnung
Bei jeder Lohnzahlung bekommst du eine schriftliche Lohnabrechnung. Sie zeigt den Bruttolohn, die Abzüge und den Nettolohn. Abzüge sind zum Beispiel AHV und Arbeitslosenversicherung.
Bewahre alle Lohnabrechnungen auf. Du brauchst sie für Steuern, RAV und Ausweis.
Mindestlohn
Die Schweiz hat keinen nationalen Mindestlohn. Einige Kantone haben einen, zum Beispiel Genf oder Neuenburg. Luzern steht nicht auf dieser Liste.
Viele Branchen haben einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Darin steht ein Mindestlohn für die Branche. Die Gewerkschaft sagt dir, ob deine Branche einen GAV hat.
Schwarzarbeit
Arbeit ohne Anmeldung bei den Versicherungen heisst Schwarzarbeit. Sie ist verboten. Ohne Anmeldung fehlen dir Versicherungen wie AHV und Unfallversicherung.
Was du jetzt tun kannst
- Verlange einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
- Prüfe jede Lohnabrechnung. Bewahre sie auf.
- Fragen zu Lohn oder Vertrag? Frag die Gewerkschaft Unia.
- Unsicher? Frag Unia oder FABIA. Diese App ist keine Rechtsberatung.
ch.ch, Arbeitsverträge in der Schweiz (2026-09-21)
Hilfe finden
- Unia Zentralschweiz – Sekretariat Luzern · 0848 651 651
- FABIA Kompetenzzentrum Migration · +41 41 360 07 22
- RAV Kriens (zuständig für die Stadt Luzern) · +41 41 209 10 90