Schweizer Pass: die Voraussetzungen

Du willst Schweizerin oder Schweizer werden? Hier siehst du die Grundregeln für die ordentliche Einbürgerung.

Die Einbürgerung macht dich zur Schweizerin oder zum Schweizer. Der normale Weg heisst ordentliche Einbürgerung. Er hat mehrere Voraussetzungen.

Grundvoraussetzungen

  • Du wohnst seit 10 Jahren in der Schweiz. Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt.
  • Du hast den Ausweis C (Niederlassungsbewilligung).
  • Du bist gut integriert und kennst das Leben in der Schweiz.
  • Du sprichst Deutsch auf Niveau B1 und schreibst auf Niveau A2.

Der Kanton und die Gemeinde können zusätzliche Wohnjahre verlangen. Sie können auch mehr Sprache verlangen. Die Sprachregel oben ist die Regel des Bundes (SEM).

So läuft es im Kanton Luzern

Du gibst das Gesuch bei deiner Gemeinde ab (Gemeindekanzlei). Die Gemeinde prüft dich zuerst. Dann prüfen der Kanton und der Bund.

Nach dem Ja der Gemeinde dauert es 4 bis 6 Monate. Die Einbürgerung kostet Gebühren. Frag deine Gemeinde nach dem Betrag.

Was du jetzt tun kannst

  1. Prüfe: Hast du Ausweis C und 10 Jahre in der Schweiz?
  2. Frag deine Gemeinde nach den Regeln und den Kosten.
  3. Mach einen Sprachnachweis, zum Beispiel den fide-Test.
  4. Unsicher? Frag FABIA oder das Amt für Migration. Diese App ist keine Rechtsberatung.

Kanton Luzern, Abteilung Gemeinden: Ordentliche Einbürgerung (2026-09-21)

Hilfe finden