Sprachnachweis und Integrationsvereinbarung

Für Ausweis C und andere Bewilligungen brauchst du oft einen Sprachnachweis. Hier siehst du, welche Nachweise gelten.

Deutsch ist wichtig für deinen Aufenthalt. Für viele Bewilligungen musst du Deutsch nachweisen. Das steht im Gesetz (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).

Welches Niveau?

Das SEM nennt Mindestanforderungen für Menschen aus Nicht-EU-Ländern:

  • Ausweis C nach 5 oder 10 Jahren: Sprechen A2, Schreiben A1.
  • Ausweis C vorzeitig nach 5 Jahren: Sprechen B1, Schreiben A1.
  • Familiennachzug: Sprechen A1, oder Anmeldung für einen Kurs bis A1.
  • Einbürgerung: Sprechen B1, Schreiben A2.

Der Kanton kann mehr verlangen. Frag das Amt für Migration nach deinem Niveau.

Diese Nachweise gelten

  • Der fide-Test
  • Das fide-Dossier
  • Ein Sprachzertifikat von der Liste des SEM

Eine Kursbestätigung reicht meistens nicht.

Ausnahmen

Manche Menschen brauchen keinen Nachweis. Zum Beispiel: Deutsch ist deine Muttersprache. Oder du hattest mindestens 3 Jahre Schule auf Deutsch.

Bei Krankheit oder Lernschwäche sind Ausnahmen möglich. Du musst das belegen.

Integrationsvereinbarung

Das Amt für Migration kann mit dir eine Integrationsvereinbarung machen. Das ist ein Vertrag mit Zielen. Zum Beispiel: Du lernst Deutsch bis zu einem Niveau.

Halte dich an die Vereinbarung. Sonst verlängert das Amt deinen Ausweis vielleicht nicht.

Was du jetzt tun kannst

  1. Frag das Amt für Migration, welches Niveau du brauchst.
  2. Such einen Deutschkurs. Frag nach Kursen, die auf fide vorbereiten.
  3. Melde dich für den fide-Test an: fide-service.ch.
  4. Unsicher? Frag FABIA oder das Amt für Migration. Diese App ist keine Rechtsberatung.

SEM, Merkblatt zum Nachweis von Sprachkompetenzen (Dezember 2022) (2026-09-21)

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