Prämienverbilligung beantragen
Die Krankenkasse ist teuer. Vielleicht zahlt der Kanton Luzern einen Teil. Hier prüfst du das.
Die Krankenkasse (Grundversicherung) ist Pflicht. Du zahlst jeden Monat eine Prämie.
Hast du wenig Geld? Dann kann der Kanton einen Teil zahlen. Das heisst Prämienverbilligung (IPV).
Habe ich Anspruch?
Es kann sein, dass du Anspruch hast. Das hängt von Einkommen und Vermögen ab. Die WAS Ausgleichskasse Luzern prüft das.
Grundregeln:
- Du wohnst am 1. Januar im Kanton Luzern.
- Du hast eine Krankenkasse nach Gesetz (KVG).
- Du hast eine Steuererklärung gemacht oder zahlst Quellensteuer.
- Dein Vermögen liegt unter CHF 100'000 (allein) oder CHF 200'000 (Ehepaar).
Auf was-luzern.ch gibt es einen Online-Rechner. Er zeigt dir schnell, ob ein Gesuch Sinn macht.
Frist
Reiche das Gesuch bis 31. Oktober des Vorjahres ein. Beispiel: für 2027 bis 31. Oktober 2026.
Bist du später? Dann gibt es Geld erst ab dem nächsten Monat.
Wie wird gezahlt?
Das Geld geht direkt an deine Krankenkasse. Deine Rechnung wird tiefer.
Was du jetzt tun kannst
- Mach den Online-Rechner auf was-luzern.ch.
- Stelle das Gesuch bei der WAS Ausgleichskasse Luzern.
- Melde Änderungen, zum Beispiel bei Einkommen oder Familie.
- Unsicher? Frag FABIA oder das Amt für Migration. Diese App ist keine Rechtsberatung.
WAS Ausgleichskasse Luzern, Prämienverbilligung (2026-09-21)
Hilfe finden
- WAS Ausgleichskasse Luzern · +41 41 209 00 00
- FABIA Kompetenzzentrum Migration · +41 41 360 07 22
- Caritas Zentralschweiz – Sozialberatung · +41 41 368 51 00