Steuern verstehen

Quellensteuer oder Steuererklärung? Das hängt von deinem Ausweis ab. Hier siehst du die Grundregeln im Kanton Luzern.

In der Schweiz zahlen alle Steuern auf ihr Einkommen. Es gibt 2 Wege: Quellensteuer oder Steuererklärung.

Quellensteuer

Hast du keinen Ausweis C? Dann zahlst du meist Quellensteuer. Dein Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab.

Du siehst den Abzug auf der Lohnabrechnung. Ausnahme: Deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner ist Schweizerin, Schweizer oder hat Ausweis C. Dann füllst du eine Steuererklärung aus.

Steuererklärung

Mit Ausweis C füllst du jedes Jahr eine Steuererklärung aus. Frag deine Gemeinde, wie du sie einreichst.

Steuererklärung trotz Quellensteuer

Zahlst du Quellensteuer? Du kannst trotzdem eine Steuererklärung verlangen. Das heisst nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV).

Das kann dir Geld bringen, zum Beispiel bei hohen Abzügen. Es kann aber auch mehr Steuern geben. Lass dich vorher beraten.

Die Frist ist der 31. März des nächsten Jahres. Diese Frist steht im Gesetz. Sie kann nicht verlängert werden.

Hilfe

Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern beantwortet Fragen. In der Stadt Luzern hilft auch das Steueramt der Stadt.

Was du jetzt tun kannst

  1. Schau auf deine Lohnabrechnung: Steht dort Quellensteuer?
  2. Bewahre Lohnabrechnungen und Lohnausweis auf.
  3. Willst du eine Steuererklärung (NOV)? Melde das bis 31. März.
  4. Unsicher? Frag FABIA oder das Amt für Migration. Diese App ist keine Rechtsberatung.

Kanton Luzern, Dienststelle Steuern: Quellensteuer, häufig gestellte Fragen (2026-09-21)

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